Die Aufteilung des UVs nach Liquiditätskriterien wird in der Literatur unterschiedlich dargestellt. Für den FOS/BOS-Bereich gilt dazu die Aussage des §266 HGB: Die geleisteten Anzahlungen gehören in die Gruppe „Vorräte“.
Wir passen die Grafik auf Seite 12 / 19 entsprechend an.