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Abweichungen im Kostenträgerblatt

Das Kostenträgerblatt dient nicht nur zur Ermittlung des Betriebsergebnisses sondern ist auch ein Hilfsmittel zur Kostenkontrolle.

Dazu ermittelt man die Abweichungen zwischen den IST-Gemeinkosten – sprich den tatsächlich angefallenen Gemeinkosten und der Normal-Gemeinkosten, also den kalkulierten Gemeinkosten.

Es ist ganz wichtig zu wissen, dass es bei den Einzelkosten keine Abweichungen geben kann, weil sie a. ganz eindeutig ermittelt werden können und b. ja auch in beiden Bereichen gleich angesetzt werden. Also, nur bei den Gemeinkosten sind sie möglich.

Sie drücken aus, wie genau die NGK-Zuschläge den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. 

Die Normalgemeinkostenzuschlagssätze werden als Durchschnittswerte mehrerer vergangener Perioden gebildet. Die Ist-Kosten drücken nur den tatsächlichen Verbrauch in der vorliegenden Periode aus. Daher sind Abweichungen eigentlich ganz normal. 

Bei größeren Abweichungen müssen die Kostenstellenleiter dazu Stellung nehmen und gegebenenfalls eine entsprechende Ursachenanalyse betreiben.

Mögliche Ursachen können sein:

  • Ungenaue Ermittlung der Zuschlagssätze
  • Umstellung von Produktionsverfahren
  • Zusätzlicher Personalbedarf (z.B. Verwaltung)